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Nutzungsbedingungen / AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen

der mm messe-manufaktur GmbH

1.Allgemeines, Anwendbarkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie sind für alle geschäftlichen Beziehungen mit uns als verbindlich anzusehen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart. Abweichungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie sind schriftlich von uns bestätigt.

2.Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen

Unsere Angebote sind im ersten Schritt kostenfrei und freibleibend. Geht der Aufwand über einen normalen Entwurf hinaus, werden ggf. anfallende Kosten von uns rechtzeitig mitgeteilt. Wir halten uns im normalen Geschäftsbetrieb 30 Tage an unsere Angebote gebunden, sofern keine andere Frist genannt wird. Wir behalten uns jedoch eine Änderung der vereinbarten und genannten Preise vor, wenn eine veränderte Wirtschaftslage unsere Preise durch teureren Einkauf nicht mehr einhaltbar machen. Das Angebot kann geschätzte Budgets enthalten. Diese dienen nur der Preisinformation und werden nach Kenntnis weiterer Details im Fortgang des Projektes immer weiter verifiziert und konkretisiert. Die Unterlagen sind in der Entwurfsphase planerisch nur annähernd maßgebend und nicht abschließend verbindlich. So können sie z.B. nur schmematische Darstellungen enthalten. Konstruktionen und Bauweisen können nur beispielhaft gezeigt werden und sich im weiteren Projektverlauf verändern.

3.Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt mit der Annahme unseres Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Dies kann als schriftliche Bestellung oder durch eine mündliche Willensbekundung erfolgen. Oder durch die Bezahlung der dem Auftraggeber zugesandten ersten Abschlagsrechnung.

4.Leistungsumfang

Die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers beschreibt den verbindlichen Leistungsumfang. Alle Zusätze und Änderungen, die sich im Projektverlauf ergeben, werden in der Schlußrechnung detailliert aufgeführt und abgerechnet. Dies gilt auch für im Vorfeld nur pauschal genannte Arbeiten und Leistungen, die mit einem geschätzten Budget versehen sind. Diese werden im Projektverlauf verifiziert und konkretisiert bis sie als verbindlich gelten.

5.Zahlung und Preise

Unsere Zahlungsansprüche werden wie folgt fällig, d.h. die Teilrechnungen werden wie folgt gestellt: 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 1/3 der Auftragssumme bei Planungsfortschritt, spätestens jedoch 3 Wochen vor Montagebeginn. Die Standübergabe erfolgt nur Zug um Zug gegen die Bezahlung. Der Rest der Auftragssumme wird nach mängelfreier Standübergabe in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne weitere Abzüge zahlbar. Eventuelle Zusätze und Änderungen werden entweder in der Schlußrechnung erfasst oder in einer Zusatzrechnung formuliert. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist er zur Nutzung der Leistungen des Auftraggebers nicht berechtigt. Außerdem ist mm berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen oder gar vom Vertrag zurück zu treten. Die Aufrechnung von nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

6.Lieferfristen und Termine

Der Auftraggeber erhält im Projektverlauf einen Bauzeitenplan. Dieser enthält alle für beide Seiten wichtigen verbindlichen Termine. Änderungen werden aktuell geführt und jeweils beiden Seiten zur Verfügung gestellt. Höhere Gewalt entbindet uns für die Dauer des Hindernisses von der Vertragserfüllung. Mit vom Auftraggeber vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungstermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitig Zurverfügungstellung von Unterlagen und Materialien durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Dienstleister.

7. Abnahme (Standübergabe), Haftung für Mängel, Gewährleistung

Wir verpflichten uns, das laut Auftragbestätigung bezeichnete Material in der dort genannten Art und Menge in technisch einwandfreiem Zustand für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Montagearbeiten gemäß unserem Bauzeitenplan pünktlich vor Veranstaltungsbeginn fertig zu stellen. Hierbei weisen wir darauf hin, daß vermietetes Baumaterial budgetbedingt für mehrere Einsätze konzipiert und kalkuliert ist und somit annehmbare Gebrauchsspuren aufweisen kann. Ist der Liefergegenstand bzw. die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme (Standübergabe) dennoch mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, liefern wir nach eigener Wahl unter Ausschluß sonstiger Gew.hrleistungsansprüche des Auftraggebers in einer angemessenen Frist Ersatz oder bessern nach. Offensichtliche Mängel sind uns sofort anzuzeigen. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Oberfl.chengüte o.ä. rechtfertigen keine M.ngelrüge. Bei unberechtigten M.ngelrügen behalten wir uns vor, uns entstandene Kosten vom Auftraggeber zu verlangen. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahren- und Haftungsübergang (Standübergabe) infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, überm..iger Beanspruchung oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Einflüsse entstehen. Die Ansprüche des Auftraggebers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei der Standübergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, erlischt die Mängelhaftung gänzlich. Sie erlischt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder dem Auftragnehmer die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht, was regelmässig bei einer Mängelrüge nach Beendigung der Messe für während der Messe aufgetretene oder bekannt gewordene Mängel der Fall ist. mm haftet nicht für das Gut und Eigentum des Auftraggebers vor Ort, auch wenn es aus organisatorischen Gründen in Absprache mit uns ohne Aufsicht an den Stand geliefert oder von mm transportiert wird. Technische Geräte (Gastro- oder Medientechnik): Während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber für Schäden, die durch den nicht ordnungsgemäßen Umgang mit dem gemieteten Objekt entstehen. Tritt während des Gebrauchs ein Fehler auf, den wir nicht zu verschulden haben, werden wir den Fehler durch eine Maßnahme unserer Wahl kurzfristig beheben. Unvermeidbare Verzögerungen hinsichtlich der Fehlerbehebung wie z.B. Zugangsmöglichkeit zum Veranstaltungsort erst nach Ablauf des Tages oder gegebene Lieferzeiten oder Kapazitäten der Monteure sind dabei zu akzeptieren.

8.Transporte, Versicherung

Das von uns zur Verfügung gestellte Standbaumaterial sowie die Möbel und Einrichtungen ist während der Transporte sowie während der Ladearbeiten mit ausreichender Deckung versichert. Transporte von Material oder Bauteilen des Auftraggebers (z.b. Exponate, Messegut etc.) gehen zu Lasten und auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Sie sind von ihm für den gesamten Zeitraum auf eigene Kosten versichern zu lassen, anteiliger Mehraufwand für das Handling unsererseits wird von mm zusätzlich berechnet. Dies gilt sowohl bei dem Transport mit eigenen Fahrzeugen von mm als auch bei der Beauftragung dritter Frachtführer. Das gleiche gilt bei der Einlagerung von fremden Messegut beim Messespediteur.

9.Haftung des Auftraggebers

Alle von uns oder von unseren Dienstleistern gelieferten Bauteile, Möbel oder Einrichtungen sind von uns mit ausreichender Deckung gegen Schaden oder Verlust versichert, mit folgender Ausnahme: Für während der Dauer der Veranstaltung entstehende Schäden oder Verlust an dem durch uns bereit gestellten Material und Einrichtungen haftet der Auftraggeber beginnend mit der Übernahme durch uns oder einen von uns beauftragten Subunternehmer (Standübergabe). Sie endet mit der Übernahme durch uns oder durch einen von uns beauftragten Subunternehmer direkt nach der Veranstaltung (Rücknahme). Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung während diesem Zeitraum verpflichtet sich der Auftraggeber, Anzeige beim zuständigen Polizeirevier zu erstatten.

10.Rücktrittsrecht, Kündigung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne daß mm hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so stellt mm mindestens alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts durchgeführten Arbeiten und Leistungen in Rechnung und erhebt Anspruch auf angemessenen Schadenersatz für vorgehaltenes Mietmaterial und bereit gestellte Kapazitäten (vornehmlich im Vertrauen auf die Durchführung beauftragte Dritte wie z.B. Montage und Logistik). Ab 6 Wochen vor Montagebeginn sind dies mindestens 50% vom bestätigten Auftragsvolumen, ab 2 Wochen 80%. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. mm behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Auftragnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder andere Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verletzt.

11.Schutzrechte/Eigentumsvorbehalt

Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen sowie Beschreibungen von Ausstellungs- und Veranstaltungskonzepten usw. bleiben mit allen Rechten im Eigentum von mm, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben wurden. Sie sind dem Auftraggeber soweit anvertraut iSd §18UWG. Eine Übetragung von Nutzungsrechten über diejenigen hinaus, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und unabhängig davon, ob Sonderschutzrechte (z.B. Urheberrechte) bestehen oder nicht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte oder den unmittelbaren oder mittelbaren Nachbau, sofern dies für die Erfüllung des Vetrages nicht erforderlich ist. Es wird vermutet, daß der Auftraggeber gegen die Verpflichtungen verstossen hat, wenn er Veranstaltungen durchführt, die im Wesentlichen mit den Planungen und Konzepten von mm übereinstimmen. Oder wenn er Messestände realisiert, die wesentliche Gestaltungs- und Designmerkmale des mm-Entwurfes aufweisen. mm hat in diesem Fall mindestens Anspruch auf zusätzliche Vergütung der Planungs- oder Konzeptionsleistungen, deren Höhe sich nach den HOAI bemessen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

12.Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie vom Auftragnehmer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

13.Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche sich zwischen den Partnern aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Braunschweig, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14. Teilunwirksambarkeit/Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Braunschweig, den 01.10.2019